Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Fleischhygiene-Verordnung
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 7. März 2006 Folgendes mitgeteilt:
Mit Entschließung des Bundesrates (Drucksache 650/05(B) vom 23. September 2005) wurde die Bundesregierung gebeten, notwendige Regelungen zu treffen, die die Entnahme der Proben zur Trichinenuntersuchung durch den Jäger als kundige Person für seinen Jagdbezirk auch bei nicht von ihm selbst erlegten Wildschweinen ermöglichen. Hierzu teile ich Folgendes mit:
Die Bundesregierung wird dieser Bitte im Rahmen der nationalen Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts nachkommen. Diese Verordnung wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2006 erlassen.