Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Bestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) über den Führerschein und über die Datenübermittlung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister

858. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2009

Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verwaltungsvorschrift gemäß Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen zuzustimmen:

Zu Artikel 1 Nummer 3 (Anlage 1 Abschnitt 3 Satz 1 und Satz 2, Abschnitt 5 FSVwV)

In Artikel 1 ist Nummer 3 wie folgt zu fassen:

"3. Anlage 1 wird wie folgt geändert:

Begründung

Korrektur eines redaktionellen Versehens.