Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Bestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) über den Führerschein und über die Datenübermittlung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
858. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2009
Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verwaltungsvorschrift gemäß Artikel 84 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen zuzustimmen:
Zu Artikel 1 Nummer 3 (Anlage 1 Abschnitt 3 Satz 1 und Satz 2, Abschnitt 5 FSVwV)
In Artikel 1 ist Nummer 3 wie folgt zu fassen:
"3. Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a) Abschnitt 3 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 1 wird wie folgt geändert:
aaa) Die Angabe "7,26 DM/Stück" wird durch die Angabe "3,71 €/Stück" ersetzt.
bbb) Die Angabe "26,29 DM/Stück" wird durch die Angabe "13,44 €/Stück" ersetzt.
bb) In Satz 2 wird die Angabe "125 0DM/500 Stück" wird durch die Angabe "63,91 €/500 Stück" ersetzt.
b) In Abschnitt 5 wird nach dem Wort "Bundesdruckerei" die Angabe "GmbH" eingefügt."