Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung des Artikels 1 und der Anlage 1 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind
(Dreizehnte Verordnung zur Änderung des ATP-Übereinkommens)

Der Bundesrat hat in seiner 946. Sitzung am 17. Juni 2016 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.