Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 221. Sitzung am 9. März 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/11451 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht - Drucksache 18/11137 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 31.03.17 Erster Durchgang: Drucksache. 751/16 (PDF)