Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit

Freistaat Sachsen
Dresden, 13. Mai 2014
Ministerpräsident

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stephan Weil

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Sächsische Staatsregierung hat beschlossen, dem Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit zuzuleiten mit dem Antrag, dass der Bundesrat diesen erneut gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes im Deutschen Bundestag einbringen möge.

Der Gesetzentwurf entspricht der vom Bundesrat am 8. Juli 2011 beschlossenen Fassung (Drucksache 354/11 (PDF) Beschluss). Von einer erneuten Beifügung der Vorlage wird deshalb abgesehen.

Ich bitte Sie, den Gesetzesantrag gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der 922. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2014 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Stanislaw Tillich