Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit
Freistaat Sachsen Dresden, 13. Mai 2014 Ministerpräsident
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil
Sehr geehrter Herr Präsident, die Sächsische Staatsregierung hat beschlossen, dem Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit zuzuleiten mit dem Antrag, dass der Bundesrat diesen erneut gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes im Deutschen Bundestag einbringen möge.
Der Gesetzentwurf entspricht der vom Bundesrat am 8. Juli 2011 beschlossenen Fassung (Drucksache 354/11 (PDF) Beschluss). Von einer erneuten Beifügung der Vorlage wird deshalb abgesehen.
Ich bitte Sie, den Gesetzesantrag gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der 922. Sitzung des Bundesrates am 23. Mai 2014 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.