Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Abbau der kalten Progression

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 172. Sitzung am 29. März 2012 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zum Abbau der kalten Progression - Drucksachen 17/8683, 17/9201 - die folgende Entschließung unter Buchstabe b der Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/9201 angenommen:

"Die Bundesregierung wird beauftragt, beginnend mit der 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, alle zwei Jahre jeweils zusammen mit dem Existenzminimumbericht einen Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs (Steuerprogressionsbericht) vorzulegen. Die Entscheidung über Änderungen im Tarifverlauf obliegt dem Deutschen Bundestag."