Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen
(Düngeverordnung - DüV)

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 08. März 2007 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates (siehe Drucksache. 703/05(B) HTML PDF ) wie folgt Stellung genommen:

Mit Entschließung des Bundesrates (Drucksache 703/05 (PDF) vom 25. September 2005) wurde die Bundesregierung gebeten, zu prüfen, ob und inwieweit die rechtlichen Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Aufstellung von Hoftorbilanzen und zur Beratung im Hinblick auf Pflanzennährstoffe geschaffen werden können.

Die Bundesregierung hat in den vorgenommenen Änderungen zur Düngeverordnung dieser Prüfung Rechnung getragen. Die Hoftorbilanz wurde in die Düngeverordnung nicht wieder aufgenommen, weil Sie mit der zu regelnden Anwendung von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen in keinem Bezug steht und damit von der Ermächtigung, die gute fachliche Praxis zu regeln, nicht gedeckt ist.

Eine Verpflichtung, sich einer Beratung im Hinblick auf Pflanzennährstoffe zu unterziehen, konnte in der Düngeverordnung mangels Verordnungsermächtigung nicht vorgesehen werden.