Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 221. Sitzung am 9. März 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/11445 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben - Drucksache 18/8831 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen: Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 wird in der Inhaltsübersicht die Angabe " § 265f Erweiterter Verfall" gestrichen.
2. Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt:
"3. In § 261 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe a wird nach der Angabe "264," die Angabe "265c," eingefügt."
3. Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4 und wie folgt geändert:
a) Die Angabe " §§ 265c bis 265f" wird durch die Angabe " §§ 265c bis 265e" ersetzt.
b) § 265f wird aufgehoben.
Fristablauf: 31.03.17 Erster Durchgang: Drucksache. 235/16 (PDF)