Empfehlungen der Ausschüsse
Wahl eines Stellvertreters für den gemeinsamen Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz(2017)
969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018
Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 BDSG als Stellvertreter für den gemeinsamen Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss Herrn Prof. Dr. Thomas Petri (Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz) zu wählen.