Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung (TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz - TKEntschNeuOG)
Der Bundesrat hat in seiner 856. Sitzung am 6. März 2009 beschlossen, gegen das vom Deutschen Bundestag am 18. Dezember 2008 und am 5. März 2009 verabschiedete Gesetz einen Einspruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht einzulegen.