Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung
(TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz - TKEntschNeuOG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 208. Sitzung am 5. März 2009 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 016/12120 - zu dem


angenommen.
Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 17/09 (Beschluss)

Deutscher Bundestag Drucksache 016/12120

16. Wahlperiode 04.03.2009

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung (TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz - TKEntschNeuOG) - Drucksachen 016/7103, 016/11348, 016/12016 -

Der Bundestag wolle beschließen:

Das vom Deutschen Bundestag in seiner 196. Sitzung am 18. Dezember 2008 beschlossene

wird nach Maßgabe des aus der Anlage ersichtlichen Beschlusses geändert.

Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.


Berlin, den 4. März 2009
Der Vermittlungsausschuss

Jens Böhrnsen Antje Tillmann Christian Wulff
Vorsitzender Berichterstatterin Berichterstatter

Anlage
Gesetz zur Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung (TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetz - TKEntschNeuOG)

Zu Artikel 1 Nummer 2 (Anlage 3 - zu § 23 Absatz 1 JVEG, Vorbemerkung, Abschnitt 1, 3)

In Artikel 1 Nummer 2 ist Anlage 3 (zu § 23 Absatz 1) wie folgt zu ändern: