Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Aufhebung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 10. Oktober 2014 zu der o.g. Entschließung des Bundesrates Folgendes mitgeteilt:
Zu der in dem Beschluss des Bundesrates vom 11. Juli 2014 genannten Entschließung (Drucksache 197/14(B) , Teil B) teile ich Ihnen mit, dass die Bundesregierung dem Anliegen des Bundesrates, bei der Erstellung der Grundsätze für die Durchführung der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz gemäß § 3 Absatz 2 des Pflanzenschutzgesetzes durch eine eindeutige Formulierung klarzustellen, dass bei nachgewiesenem Befall mit dem Maiswurzelbohrer die Einhaltung einer Fruchtfolge fachlich geboten ist und eine Monokultur von Mais nicht der guten fachlichen Praxis entspricht, nachkommen wird.