Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 208. Sitzung am 5. März 2009 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 016/12122 - zu dem Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze angenommen.

Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 119/09(B) HTML PDF


Deutscher Bundestag Drucksache 016/12122
16. Wahlperiode 04.03.2009

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze - Drucksachen 016/11742, 016/11900, 016/11902, 016/11931, 016/12033 -

Der Bundestag wolle beschließen:

Das vom Deutschen Bundestag in seiner 206. Sitzung am 13. Februar 2009 beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze wird nach Maßgabe des aus der Anlage ersichtlichen Beschlusses geändert.

Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.


Berlin, den 4. März 2009
Der Vermittlungsausschuss

Jens Böhrnsen Thomas Oppermann Prof. Dr. Ingolf Deubel
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter

Anlage
Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze

Zu Artikel 1 (§ 1 des Gesetzes zur Regelung der finanziellen Kompensation zugunsten der Länder infolge der Übertragung der Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund)

In Artikel 1 wird § 1 wie folgt gefasst:"

§ 1 Finanzierung