Gesetzentwurfder Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. August 2004zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Aserbaidschan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
A. Problem und Ziel
- Doppelbesteuerungen stellen bei internationaler wirtschaftlicher Betätigung ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen dar. Durch das vorliegende Abkommen sollen derartige steuerliche Hindernisse zur Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Aserbaidschan besser abgebaut werden, als es nach dem im Verhältnis zur Republik Aserbaidschan noch weitergeltenden deutschsowjetischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 24. November 1981 (BGBl. 1983 II S. 2) möglich ist.
B. Lösung
- Das Abkommen vom 25. August 2004 enthält die dafür notwendigen Regelungen. Es entspricht im Wesentlichen dem OECD-Musterabkommen. Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz soll das Abkommen die für die Ratifikation erforderliche Zustimmung der Gesetzgebungskörperschaften erlangen.
C. Alternativen
- Keine
D. Finanzielle Auswirkungen
- 1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich keine nennenswerten Auswirkungen. Die Höhe der Mehr- oder Mindereinnahmen lässt sich nicht schätzen. Steuermindereinnahmen in einzelnen Bereichen dürften sich durch Steuermehreinnahmen in anderen Bereichen weitgehend ausgleichen.
- 2. Vollzugsaufwand
Kein nennenswerter Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
- Keine