Das Auswärtige Amt hat mit Schreiben vom 21. März 2012 zu der oben genannten Entschließung* folgende Stellungnahme übermittelt:
Am 17. Dezember 2010 hat der Bundesrat eine Entschließung zur zukünftigen Zusammensetzung (Sitzverteilung) des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union gefasst (Drs. 801/10 (PDF) ). Der Bundesrat hat jetzt die Bundesregierung gebeten, ihn über den aktuellen Sachstand in dieser Frage zu unterrichten. Dieser Bitte komme ich gerne nach:
Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass der Ausschuss der Regionen künftig nicht mehr als 350 Mitglieder haben soll. Die Verteilung der Sitze auf die Mitgliedstaaten wird danach nicht mehr im Primärrecht festgelegt, sondern soll Gegenstand eines einstimmigen Ratsbeschlusses auf Vorschlag der EU-Kommission sein. Im Oktober 2010 hatte der Ausschuss der Regionen gegen die Stimmen der Mandatsträger aus den größeren Mitgliedstaaten eine Empfehlung an die Kommission und den Rat beschlossen, wonach auch künftig die Zahl der Sitze je nationaler Delegation auf höchstens 24 begrenzt werden sollte. In seiner Entschließung vom Dezember 2010 hatte der Bundesrat diese Empfehlung kritisiert.
Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrates, wonach bei der künftigen Berechnung der Sitzverteilung des Ausschusses der Regionen eine stärker an den Prinzipien des Europäischen Parlaments orientierte Sitzverteilung beschlossen werden sollte. Sie hat es deshalb begrüßt, dass die vier Vorsitzenden der AdR-Delegationen aus Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Italien den Präsidenten der Kommission mit Schreiben vom 1. Dezember 2010 gebeten haben, bei dem künftigen Legislativvorschlag der Kommission die Argumentation der großen Delegationen im Ausschuss der Regionen zu berücksichtigen und der Empfehlung des Ausschusses der Regionen vom Oktober 2010 nicht zu folgen. Hierauf hat die Kommission mit Schreiben vom Februar 2011 reagiert und mitgeteilt, dass sie sich für eine ausgewogene Sitzverteilung einsetzen werde, jedoch nicht die Empfehlung des Ausschusses der Regionen ignorieren könne.
Die Kommission hat bisher keinen Legislativvorschlag in der Frage der Sitzverteilung vorgelegt. Ein solcher Vorschlag ist nicht im Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2012 enthalten und wird voraussichtlich auch nicht nachträglich aufgenommen.
Derzeit wird seitens der ständigen Vertretungen der vier großen Mitgliedstaaten eine weitere Demarche gegenüber der Kommission geplant, um erneut auf unsere gemeinsame Position hinzuweisen und die Kommission zu bitten, baldmöglichst einen Vorschlag vorzulegen.
Im Verlauf des weiteren Verfahrens wird die Bundesregierung selbstverständlich die gesetzlichen Vorschriften zur Zusammenarbeit mit Bundestag und Bundesrat beachten.