Energieeinsparungsgesetzes
A
1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorssicherheitempfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zu Artikel 1 (§ 5a)
Bei der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie ist sicherzustellen, dass die Einführung des Energieausweises effizient und unbürokratisch erfolgt. Er muss einfach und kostengünstig für die Gebäudeeigentümer sein und gleichzeitig die gewünschte Transparenz für Mieter und Hauserwerber und Besucher öffentlicher Gebäude liefern.
Die Bundesregierung wird gebeten, die Länder über die Ergebnisse des Feldversuchs Deutsche Energie-Agentur (Dena) und ihre Einschätzung zu möglichen Alternativen vor der grundsätzlichen Entscheidung über den Energieausweis zu informieren.
B
2. Der federführende Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung undder Wirtschaftsausschussempfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.