Mitteilung der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Bereiche "Veterinärwesen" und "Verbraucherschutz"
Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) ist um die Kommissionsgremien
Arbeitsgruppe zur Verordnung (EG) Nr. 882/2004 im Bereich der Lebensmittelüberwachung allgemein,
Arbeitsgruppe zur Verordnung (EG) Nr. 669/2009 im Bereich der Lebensmittelüberwachung,
Arbeitsgruppe "Bessere Schulung für sichere Lebensmittel - BTSF (Better Training for Safer Food)",
Arbeitsgruppe "Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel - RASFF",
Arbeitsgruppe "Mehrjähriger nationaler Kontrollplan - MNKP" und die
Arbeitsgruppe "Audits"
ergänzt worden.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Gremien je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.