Der Bundesrat hat in seiner 945. Sitzung am 13. Mai 2016 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat unterstützt die von der Kommission in ihrem Mehrwertsteuer-Aktionsplan verfolgten Ziele, das Mehrwertsteuersystem betrugssicherer zu machen und zu vereinfachen. Er nimmt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis und behält sich eine Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG nach Vorlage der entsprechenden konkreten Rechtsetzungsvorschläge ausdrücklich vor.
- 2. Der Bundesrat stimmt der Kommission zu, dass die Durchsetzung der Steuervorschriften in die Verantwortung der Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten und damit in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Nach erster Einschätzung zielen jedoch etliche - auch nichtlegislative - Vorschläge im Mehrwertsteuer-Aktionsplan auf eine Angleichung der Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Verfahren, den Vollzug und die Arbeitsweise bis hin zum Personaleinsatz sowie auf eine Überwachung der Steuerverwaltungen durch die Kommission. Da dies insbesondere auch die Belange der Länder, denen die Verwaltung der Mehrwertsteuer obliegt, maßgeblich berührt, bittet er die Bundesregierung, in den weiteren Beratungen zum Mehrwertsteuer-Aktionsplan darauf zu achten, dass insoweit ohne Einbindung der Länder keine Festlegungen auf Unionsebene getroffen werden.
- 3. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.