Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft im audiovisuellen Bereich zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Gemeinschaftsprogramm MEDIA 2007 sowie einer Schlussakte (KOM (2007) 0477 - C6-0328/2007 - 2007/0171(CNS)) (Verfahren der Konsultation)
Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 1338 - vom 11. März 2008.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Februar 2008 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM (2007) 0477),
- gestützt auf Artikel 150 Absatz 4 und Artikel 157 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Satz 1 des EG-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0328/2007),
- gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A6-0512/2007),
1. stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu übermitteln.