Der Bundesrat hat in seiner 810. Sitzung am 29. April 2005 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
In Artikel 1 Nr. 7 sind in § 10a die Wörter "ohne Zustimmung des Bundesrates" durch die Wörter "mit Zustimmung des Bundesrates" zu ersetzen.
Begründung
In Artikel 1 Nr. 7 wird ein neuer § 10a eingeführt, in dem eine Ermächtigung des Bundesministeriums ohne Zustimmungserfordernis des Bundesrates vorgesehen ist. Da bei Umsetzung des EU-Rechts ein Gestaltungsspielraum besteht, ist eine Beteiligung der Länder erforderlich.