Der Bundesrat hat in seiner 909. Sitzung am 3. Mai 2013 beschlossen, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Zu Abschnitt 5.1 und 5.2
- a) Der Bundesrat sieht - anders als die Bundesregierung - nicht, dass das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) vom 23. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2246) einen maßgeblichen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen in der Pflege leistet, sondern allenfalls einen ersten Schritt hierzu darstellt. Aus seiner Sicht wäre im "Nationalen Sozialbericht 2012" in Abschnitt 5.1 ausdrücklich die Notwendigkeit festzustellen, möglichst kurzfristig ein schlüssiges und solidarisch finanziertes Gesamtkonzept zur langfristigen finanziellen Absicherung der Pflege vorzulegen.
- b) Der Bundesrat teilt nicht die in Abschnitt 5.2 des Berichts zum Ausdruck gebrachte Einschätzung, dass die mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz eingeführte freiwillige Pflege-Vorsorgeförderung der Sicherstellung der finanziellen Stabilität der Langzeitpflege dient.
- c) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Gewährleistung eines angemessenen Leistungsniveaus für hilfebedürftige, kranke und behinderte Menschen originäre Aufgabe des Sozialstaates ist, dem sich dieser nicht durch die Förderung einer freiwilligen Zusatzversicherung für eine kleine Personengruppe entziehen kann.
- 2. Zu Abschnitt 5.1
Im Nationalen Sozialbericht führt die Bundesregierung in Abschnitt 5.1 "Hauptmaßnahmen zur Verbesserung des Zugangs, der Qualität und Angemessenheit der Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege 2011 und 2012" auf, dass sie derzeit eine gesundheitliche Präventionsstrategie erarbeitet.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass auch von Seiten der Länder Strategien erarbeitet werden. Die Ansätze der Länder zur Verbesserung der Gesundheitsförderung und der gesundheitlichen Prävention finden in der vorliegenden Fassung des Nationalen Sozialberichts keine Berücksichtigung. Dem Sozialschutzausschuss und der Kommission gegenüber sollte deutlich gemacht werden, dass auch die Länder bei der Gesundheitsförderung und Prävention, der Schaffung gesetzlicher Grundlagen und deren Umsetzung eine wesentliche Rolle spielen.