Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, in den folgenden beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:
- a) Verfahren über den Antrag festzustellen, dass § 6 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über den privaten Rundfunk in Hessen (Hessisches Privatrundfunkgesetz - HPRG) vom 25. Januar 1995 (GVBl. I S. 87 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2002 (GVBl. I S. 788), insoweit mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist, als er verbietet, an Unternehmen und Vereinigungen, an denen politische Vereinigungen oder Wählergruppen beteiligt sind, ohne auf sie unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben zu können, eine Zulassung zur Veranstaltung privaten Rundfunks zu erteilen
Antragsteller: X..., Mitglied des Deutschen Bundestages und 231 weitere Mitglieder des Deutschen Bundestages - 2 BvF 4/03 -
- b) Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 14. Dezember 2005 - X R 20/04 zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a i.V.m. Abs. 3 EStG in der für das Streitjahr 1997 geltenden Fassung insofern verfassungsgemäß ist, als
- 1. diese Vorschrift den Abzug von Beiträgen zu Krankenversicherungen mit der Wirkung begrenzt, dass diese im Streitfall nicht ausreichen, damit die Kläger für sich selbst Krankenversicherungsschutz in dem von den gesetzlichen Krankenversicherungen gewährten und somit angemessenen Umfang erlangen können und
- 2. die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Abziehbarkeit der den gesamten Vorsorgebedarf abdeckenden Aufwendungen durch den dem Steuerpflichtigen selbst und seinem Ehegatten zustehenden Höchstbetrag unabhängig davon begrenzt wird, ob unterhaltsberechtigte Kinder vorhanden sind oder nicht. Weder § 10 Abs. 3 EStG noch eine sonstige Vorschrift des Einkommensteuergesetzes sieht eine steuerliche Entlastung oder bei der Bemessung des Kindergeldes eine Transferleistung für den Fall vor, dass der Steuerpflichtige seine Kinder privat gegen Krankheit versichert, um für diese im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungsschutz zu erlangen. - 2 BvL 1/06 -
- c) Verfassungsbeschwerde der Frau C ...
- 1. unmittelbar gegen
- - die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 20. Februar, 6. März und 30. April 2003
- - V ZR 416/02 -,
- - das Urteil des Landgerichts Ulm vom 13. November 2002 - 1 S 209/01 und
- - das Urteil des Amtsgerichts Ulm vom 29. August 2001 - 1 C 1445/01 -
- 2. mittelbar gegen § 7b Abs. 1 NachbG Baden-Württemberg
wegen Unvereinbarkeit mit Artikel 3 Abs. 1, Artikel 14 Abs. 1, Artikel 101 Abs. 1 Satz 1 und Artikel 103 Abs. 1 GG - 1 BvR 650/03 -
- 1. unmittelbar gegen