Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen

Der Bundesrat hat in seiner 923. Sitzung am 13. Juni 2014 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.