Der Deutsche Bundestag hat in seiner 95. Sitzung am 11. April 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses - Drucksache 19/9297 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften - Drucksache 19/8037 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 17.05.19
Erster Durchgang: Drucksache. 005/19 (PDF)
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt:
"5. In § 10 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a werden nach den Wörtern "Ausgabe Dezember 2011" die Wörter "oder Ausgabe Dezember 2018" eingefügt."
b) Die bisherigen Nummern 5 bis 7 werden die Nummern 6 bis 8.
2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
a) Nach Nummer 7 wird folgende Nummer 8 eingefügt:
"8. In § 55 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a werden nach den Wörtern "Ausgabe Dezember 2011" die Wörter "oder Ausgabe Dezember 2018" eingefügt."
b) Die bisherigen Nummern 8 und 9 werden die Nummern 9 und 10.
3. Artikel 7 wird wie folgt geändert:
- a) In Absatz 1 werden die Wörter "vorbehaltlich des Absatzes 2" durch die Wörter "vorbehaltlich der Absätze 2 und 3" ersetzt.
- b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
(2) Artikel 1 Nummer 5 und Artikel 2 Nummer 8 treten mit Wirkung vom 21. August 2018 in Kraft."
- c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.