945. Sitzung des Bundesrates am 13. Mai 2016
A
- 1. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung beim Deutschen Bundestag einzubringen:
Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a (§ 153 Absatz 4 Satz 1 SGG)
In Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a ist in § 153 Absatz 4 Satz 1 das Wort "unbegründet" durch die Wörter "einstimmig für unbegründet hält" zu ersetzen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Änderung dient der Anpassung der Vorschrift an den Wortlaut der Parallelvorschrift in § 130a Satz 1 VwGO.
B
- 2. Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
C
- 3. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik schlägt dem Bundesrat vor, Herrn Staatsminister Sebastian Gemkow (Sachsen) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratungen des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.