Der Bundesrat hat in seiner 944. Sitzung am 22. April 2016 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.
Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung von kleinen Akteuren und Bürgerenergieprojekten bei Ausschreibungen hinsichtlich der Förderung von erneuerbaren Energien
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Haltung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), dass im Rahmen der geplanten Umstellung auf Ausschreibungen Sonderregelungen für kleine Akteure und Bürgerenergieprojekte erforderlich sind, um spezifisch höhere Risiken - Zuschlags-, Preis- und Pönalenverwirkungsrisiko - im Interesse des fairen Wettbewerbs und zur Sicherung der Akteursvielfalt zu kompensieren.
- 2. Der Bundesrat unterstützt den vom BMWi vorgesehenen bieterbezogenen Ansatz mit der vorgeschlagenen Definition einer "Bürgerenergiegesellschaft", die an die regionale Verwurzelung der Gesellschafter anknüpft. Er bittet aber die Bundesregierung, den räumlichen Bezugspunkt der "lokalen Verankerung" von Bürgerenergieprojekten dahingehend zu überprüfen, ob statt einer Anknüpfung an einen Landkreis besser eine Anknüpfung an einen (bestimmten, auch landkreisübergreifenden) Umkreis erfolgen sollte. Ferner bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu prüfen, inwiefern insbesondere Kommunen stärker berücksichtigt werden können.
- 3. Maßstab für die Wirksamkeit von Sonderregelungen für Bürgerenergieprojekte ist die Beseitigung des Zuschlagsrisikos als wesentliches Hemmnis für Bürgerenergieanlagen im Rahmen von Ausschreibungen. Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat überzeugt, dass die vom BMWi vorgeschlagenen Sonderregelungen innerhalb der Ausschreibung kein akzeptabler Ansatz sind, da sie weder das Zuschlagsrisiko noch das Preis- und Pönalenverwirkungsrisiko wirksam und angemessen berücksichtigen. Die Sonderregelungen werden damit nicht zum gewünschten und für die Akzeptanz der Energiewende erforderlichen Erhalt der Akteursvielfalt führen.
Der Bundesrat schlägt vielmehr ein Modell vor, nach dem die der Definition entsprechenden Bieterinnen bzw. Bieter sich ohne Angabe eines Gebotspreises an den jeweiligen Ausschreibungsrunden beteiligen können und die Garantie eines Zuschlags erhalten. Der jeweilige Gebotspreis und damit die Förderhöhe bestimmen sich dann nach dem höchsten Gebot, das neben ihnen noch einen Zuschlag erhalten hat.
- 4. Der Bundesrat fordert von der Bundesregierung, das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell zur Wahrung der Akteursvielfalt in allen Ausschreibungen vorzusehen. Eine Differenzierung nach Erneuerbaren-EnergienTechnologien darf nicht erfolgen.