Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union - 2004

Entschließung in der Sitzung am 2. Februar 2006 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union - 2004 (2005/2134(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Rat immer noch einen a posteriori-Ansatz verfolgt und lediglich eine Liste mit der Beschreibung der im vergangenen Jahr im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) durchgeführten Maßnahmen vorlegt anstatt das Parlament, wie in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union und in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 vorgesehen, vorher zu konsultieren,

B. in der Erwägung, dass das Parlament den Rat wiederholt aufgefordert hat, diese Praxis durch eine echte Konsultation des Parlaments zu ersetzen, um zu gewährleisten, dass das Parlament mit seinen Ansichten konkret Einfluss auf die Entscheidungen für das darauf folgende Jahr nehmen kann,

C. in der Erwägung, dass die Zeit der Reflexion über den Prozess der Ratifizierung des Verfassungsvertrags, wie vom Europäischen Rat von Brüssel am 16. und 17. Juni 2005 beschlossen nun mit einer optimalen Anwendung der geltenden Verträge einhergehen sollte um eine GASP zu verwirklichen, mit der die internationale Verantwortung sowie die Bedrohungen und Herausforderungen der heutigen Welt bewältigt werden können,

D. in der Erwägung, dass das Parlament wiederholt seine Ansicht geäußert hat, dass die Beziehungen der Union zu allen Drittländern und Regionen auf angemessener Ebene stattfinden sollten, unter Berücksichtigung der Interessen der Union, der Nähe der betreffenden Drittländer und Regionen zum europäischen Modell und zu den europäischen Werten und der Tatsache, dass die Union sich zu einem der wichtigsten geopolitischen Akteure auf der Weltbühne entwickelt und daher starke und zuverlässige Partner in Politik und Wirtschaft braucht,

E. in der Erwägung, dass es sich bei der Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit sowie der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten um allgemeine Ziele der GASP der Europäischen Union handelt,

F. in der Erwägung, dass die GASP und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), um glaubwürdig zu sein, mit Mitteln ausgestattet werden müssen die ihren Zielen entsprechen, und in dem Bedauern, dass die finanziellen Ressourcen, die für diese beiden Politiken bereitgestellt wurden, immer noch unzureichend sind; schließlich in dem Bedauern, dass die Finanzierung der militärischen Operationen der Europäischen Union sich noch allzu oft der demokratischen Kontrolle entzieht,


1 ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1.
2 ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 88.
3 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0132.
4 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0133.
5 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0237.
6 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0289.
7 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0207.
8 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0238.
9 ABl. C 82 E vom 1.4.2004, S. 610.
10 ABl. C 253 E vom 13.10.2005, S. 35.
11 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0288.
12 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0150.
13 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0439.