Entschließung in der Sitzung am 2. Februar 2006 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP, einschließlich der finanziellen Auswirkungen für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union - 2004 (2005/2134(INI))
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Jahresberichts des Rates (7961/2005 PESC 272 FIN 117 PE 70),
- - gestützt auf den am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichneten Vertrag über eine Verfassung für Europa,
- - unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat am 12. Dezember 2003 verabschiedete Europäische Sicherheitsstrategie,
- - unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens1, insbesondere Nummer 40,
- - gestützt auf Artikel 21 des EU-Vertrags,
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel vom 16. und 17. Juni 2005 und insbesondere seine Erklärung zur Ratifizierung des Vertrags über eine Verfassung für Europa,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 15./16. Dezember 2005 betreffend die Finanzielle Vorausschau 2007-2013,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Januar 2005 zu dem Vertrag über eine Verfassung für Europa2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. April 20053 zu den Fortschritten bei der Umsetzung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (2003),
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. April 2005 zur Europäischen Sicherheitsstrategie4,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2005 zur Reform der Vereinten Nationen5,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2005 zur Armut6,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. Mai 2005 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland7,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 20058 zu den transatlantischen Beziehungen und auf die acht gemeinsamen Erklärungen im Anschluss an den letzten Gipfel EU-USA in Washington DC am 20. Juni 2005,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2003 zu Frieden und Würde im Nahen Osten9,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. Januar 2005 zur Lage im Nahen Osten10,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2005 zu der Europäischen Union und dem Irak - Rahmenkonzept für ein zunehmendes Engagement11,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. April 2005 zu dem Jahresbericht zu Menschenrechten in der Welt 2004 und der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union12,
- - gestützt auf Artikel 112 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0389/2005),
A. in der Erwägung, dass der Rat immer noch einen a posteriori-Ansatz verfolgt und lediglich eine Liste mit der Beschreibung der im vergangenen Jahr im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) durchgeführten Maßnahmen vorlegt anstatt das Parlament, wie in Artikel 21 des Vertrags über die Europäische Union und in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 vorgesehen, vorher zu konsultieren,
B. in der Erwägung, dass das Parlament den Rat wiederholt aufgefordert hat, diese Praxis durch eine echte Konsultation des Parlaments zu ersetzen, um zu gewährleisten, dass das Parlament mit seinen Ansichten konkret Einfluss auf die Entscheidungen für das darauf folgende Jahr nehmen kann,
C. in der Erwägung, dass die Zeit der Reflexion über den Prozess der Ratifizierung des Verfassungsvertrags, wie vom Europäischen Rat von Brüssel am 16. und 17. Juni 2005 beschlossen nun mit einer optimalen Anwendung der geltenden Verträge einhergehen sollte um eine GASP zu verwirklichen, mit der die internationale Verantwortung sowie die Bedrohungen und Herausforderungen der heutigen Welt bewältigt werden können,
D. in der Erwägung, dass das Parlament wiederholt seine Ansicht geäußert hat, dass die Beziehungen der Union zu allen Drittländern und Regionen auf angemessener Ebene stattfinden sollten, unter Berücksichtigung der Interessen der Union, der Nähe der betreffenden Drittländer und Regionen zum europäischen Modell und zu den europäischen Werten und der Tatsache, dass die Union sich zu einem der wichtigsten geopolitischen Akteure auf der Weltbühne entwickelt und daher starke und zuverlässige Partner in Politik und Wirtschaft braucht,
E. in der Erwägung, dass es sich bei der Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit sowie der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten um allgemeine Ziele der GASP der Europäischen Union handelt,
F. in der Erwägung, dass die GASP und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), um glaubwürdig zu sein, mit Mitteln ausgestattet werden müssen die ihren Zielen entsprechen, und in dem Bedauern, dass die finanziellen Ressourcen, die für diese beiden Politiken bereitgestellt wurden, immer noch unzureichend sind; schließlich in dem Bedauern, dass die Finanzierung der militärischen Operationen der Europäischen Union sich noch allzu oft der demokratischen Kontrolle entzieht,
- 1. nimmt den vom Rat Mitte April 2005 vorgelegten ausführlichen Jahresbericht über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP für das Jahr 2004 zur Kenntnis; hält sich infolgedessen über die vergangenen Ereignisse des Jahres 2004 gut informiert; bekräftigt jedoch seine Forderung nach uneingeschränkter Beteiligung sowie sein Recht, jährlich im Voraus zu bevorstehenden Aspekten und Optionen konsultiert zu werden wie in den geltenden Verträgen vorgesehen;
- 2. fordert seinen Rechtsausschuss daher auf, zu prüfen, ob es angebracht ist, den Europäischen Gerichtshof mit der Praxis des Rates zu befassen, das Parlament lediglich zu informieren und ihm eine Liste mit der Beschreibung der im vergangenen Jahr im Rahmen der GASP durchgeführten Maßnahmen vorzulegen, anstatt das Parlament zu Beginn jedes Jahres zu den in dem betreffenden Jahr anstehenden Hauptaspekten und grundlegenden Optionen wirklich zu konsultieren und dem Parlament anschließend darüber Bericht zu erstatten, ob, und falls ja, wie dem Beitrag des Parlaments Rechnung getragen wurde, wie in Artikel 21 des EU-Vertrags und in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 vorgesehen;
- 3. fordert den Rat mit Nachdruck auf, eine sehr viel offenere, transparentere und verantwortlichere GASP zu fördern, indem er zusagt, dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments über jedes Treffen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen sowie über jedes hochrangige Gipfeltreffen mit wichtigen internationalen Partnern Bericht zu erstatten; Auswirkungen der Zeit der Reflexion über den Prozess der Ratifizierung des Verfassungsvertrags auf die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP für das Jahr 2006
- 4. weist auf die Schritte hin, die bereits unternommen wurden, um der Anwendung einiger Bestimmungen des neuen Verfassungsvertrags im Zusammenhang mit der GASP/ESVP vorzugreifen, etwa die Gründung einer Europäischen Verteidigungsagentur, die Entwicklung des Konzepts der Eingreiftruppen ("Battlegroups"), die Einführung einer sehr viel stärker entwickelten Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union und die Anwendung der Solidaritätsklausel gegen terroristische Bedrohungen oder Terroranschläge;
- 5. wiederholt im Rahmen der geltenden Verträge seine Aufforderung an den Rat und den Hohen Vertreter/Generalsekretär des Rates, sowohl mit dem Europäischen Parlament als auch mit den nationalen Parlamenten aktiv an einer jährlichen Debatte über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der GASP für das darauf folgende Jahr und die Europäische Sicherheitsstrategie teilzunehmen;
- 6. ist der Auffassung, dass die Zeit der Reflexion über den Prozess der Ratifizierung des Verfassungsvertrags, wie vom Europäischen Rat von Brüssel am 16.und 17. Juni 2005 beschlossen eine ausgezeichnete Gelegenheit bietet, weiter zu ermitteln, welche Defizite in den Bereichen der GASP/ESVP noch bestehen, und zu prüfen und zu untersuchen wie diese Defizite angemessen angegangen werden könnten, indem zunächst die bestehenden Verträge voll ausgeschöpft werden und dann, wenn die Zeit gekommen ist, die neuen verfassungsrechtlichen Bestimmungen angewandt werden;
- 7. bedauert in diesem Zusammenhang die Haltung bestimmter Mitgliedstaaten, die trotz der Annahme der Verfassung durch den Europäischen Rat aus innenpolitischen Gründen in wichtigen außenpolitischen Fragen vom Vetorecht Gebrauch gemacht haben weist darauf hin, dass die GASP nicht zu einem reinen Hilfsinstrument der Außenpolitik bestimmter Mitgliedstaaten degradiert werden darf, und fordert daher alle Mitgliedstaaten auf, konstruktiv im Geiste der Verfassung zu handeln, damit die Europäische Union in der Lage ist, in der internationalen Politik eine gewichtige Rolle zu spielen; Konkrete Vorschläge zu diversen thematischen Aspekten für das Jahr 2006
- 8. begrüßt den Ansatz des Rates, die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der GASP und der ESVP unter den unterschiedlichen thematischen Aspekten einzuordnen, die in der vom Europäischen Rat am 12. Dezember 2003 verabschiedeten Europäischen Sicherheitsstrategie enthaltenen sind;
- 9. fordert eine Aktualisierung der Sicherheitsstrategie der Europäischen Union, wobei deren zivilmilitärischer dualer Ansatz sowie die wesentlichen Konzepte des präventiven Engagements und des wirksamen Multilateralismus beibehalten werden und die "Verantwortung zum Schutz" ("responsibility to protect") gemäß der auf dem Gipfel der Vereinten Nationen im September 2005 angenommenen Erklärung widergespiegelt wird; ist der Auffassung, dass sowohl der Klimawandel als auch die Ausbreitung der Armut in der Welt jetzt ebenfalls als wichtige Bedrohung der Sicherheit der Union betrachtet werden sollten, weshalb ein entschlossenes Vorgehen, konkrete Kompromisse und ein rigoroser Zeitplan erforderlich sind; ist jedoch der Auffassung, dass die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (WMD) als gefährlichste Bedrohung der internationalen Sicherheit anzusehen ist;
- 10. unterstreicht die wichtige außenpolitische Dimension von Fragen im Zusammenhang mit Energiesicherheit; empfiehlt, bei einer Aktualisierung der europäischen Sicherheitspolitiken insbesondere der zunehmenden Abhängigkeit der Union von Energie und anderen strategischen Lieferungen aus Ländern und Regionen, die zunehmend instabil sind, Rechnung zu tragen, wobei mögliche künftige Szenarien und die Frage des Zugangs zu und der Entwicklung von alternativen Energiequellen hervorzuheben sind; ist der Auffassung, dass die einseitige Aussetzung der Gaslieferung, die Russland vor kurzem vorgenommen hat, eine strategische Reaktion der Europäischen Union erfordert; fordert die Kommission auf, eine Mitteilung zu den außen- und nachbarschaftspolitischen Aspekten der Energiepolitik vorzulegen;
- 11. erachtet daher die Landesverteidigung als wesentlichen Bestandteil der Sicherheitsstrategie der Europäischen Union, da sie die Außengrenzen und wesentliche Infrastrukturen betrifft;
- 12. bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Auffassung, dass Sicherheit eine allumfassende Kollektivaufgabe ist, die nicht nur auf die Interessen und Anforderungen eines Landes zugeschnitten sein darf, sondern in einem multilateralen Rahmen verfolgt werden muss;
- 13. unterstreicht die Bedeutung der Rolle der NATO in Verbindung mit der Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union;
- 14. unterstreicht, dass die Europäische Union ein vitales Interesse daran hat, die Global Governance, die internationalen Institutionen und den Wert des Völkerrechts zu stärken ist der Auffassung, dass es zu den wichtigsten Zielen der ESVP gehören sollte, China und Indien als aufstrebende Staatsmächte sowie Russland in die Verantwortung für den Stand der Global Governance und die Lösungen für globale Herausforderungen einzubeziehen weist mit Nachdruck darauf hin, dass die transatlantischen Partner in diesem Zusammenhang gemeinsam eine unverzichtbare Rolle spielen sollten;
- 15. verurteilt zutiefst die massiven Terroranschläge in London am 7. Juli 2005; bekundet der britischen Bevölkerung seine Solidarität und spricht insbesondere den Opfern dieser brutalen Anschläge und ihren Familienangehörigen sein Mitgefühl aus;
- 16. bekräftigt erneut, dass die Bekämpfung des Terrorismus als eine Priorität der Union und als wichtiger Bestandteil ihrer Außenpolitik zu betrachten ist, wobei gleichzeitig bekräftigt werden muss, wie wichtig es ist, die Menschenrechte und die bürgerlichen Freiheiten zu achten; ist der Auffassung, dass die Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Sicherheit als immer fließender angesehen werden sollte; weist mit Nachdruck darauf hin, dass diese innen- und außenpolitische Priorität bei allen Beziehungen und Kontakten zu Drittländern und Regionen unbedingt klar herausgestellt werden sollte, und dass noch viel mehr unternommen werden muss, um die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus zu stärken; fordert den Rat erneut auf, den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Hinblick auf die Liste der Europäischen Union über Terrororganisationen umfassend zu informieren und zu konsultieren;
- 17. weist mit Nachdruck darauf hin, dass es dringend notwendig ist, der Ausbreitung von Armut in der Welt Einhalt zu gebieten, gegen Stigmatisierung und Diskriminierung vorzugehen und die schlimmsten Krankheiten zu bekämpfen, und bekräftigt erneut, wie wichtig es ist, dass die Union ihre Verpflichtungen zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele einhält;
- 18. erkennt an, dass die Aktionen der Union bei der Konfliktverhütung und bei friedensschaffenden Maßnahmen von entscheidender Bedeutung sind, und bekräftigt seine Zusage, gegen Straffreiheit bei Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und bei anderen gravierenden Menschenrechtsverletzungen vorzugehen unter anderem durch eine Stärkung der Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs;
- 19. weist mit Nachdruck darauf hin, dass es notwendig ist, die Umsetzung der WMD-Strategie der Europäischen Union auf internationaler Ebene weiterhin konsequent zu fördern Abrüstungsinitiativen und Fragen im Zusammenhang mit der Nichtverbreitung stärker in den Vordergrund zu rücken, die multilateralen Verträge, die sich mit Fragen der Nichtverbreitung befassen, zu stärken und die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen um die WMD-Strategie der Europäischen Union umzusetzen; bedauert, dass die führenden Staaten und Regierungen nicht in der Lage sind, innerhalb der Vereinten Nationen zu einer neuen und umfassenden Einigung über die Unterzeichnung eines Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen zu gelangen;
- 20. ist der Auffassung, dass die Aspekte im Zusammenhang mit der Zuwanderung, einschließlich des Umgangs mit der Problematik der illegalen Einwanderung, bei den außenpolitischen Maßnahmen der Union viel stärker zum Ausdruck kommen müssen, was die Beziehungen der Union sowohl zu den Herkunftsländern als auch zu den Transitländern betrifft; fordert, dass der Rat und die Kommission dem Parlament über den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten regelmäßig über dieses Thema Bericht erstatten;
- 21. vertritt die Auffassung, dass die Landesverteidigung bei den strategischen Überlegungen der Europäischen Union mehr im Mittelpunkt stehen und dass der Schutz der Außengrenzen der Union ein wichtiger Aspekt sein sollte; ist der Ansicht, dass die gemeinsame Verwaltung der Außengrenzen zu einem wesentlichen Bestandteil der Europäischen Nachbarschaftspolitik werden sollte; ist der Auffassung, dass die Union zum Schutz ihrer Außengrenzen eine einheitliche Ausrüstung erwerben sollte;
- 22. fordert, dass die Sorge einiger Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre Energieversorgung berücksichtigt werden muss, angesichts der Tatsache, dass die Energieversorgung als politisches Instrument benutzt werden kann; Die Prioritäten des Parlaments in den einzelnen geographischen Gebieten für das Jahr 2006
- 23. ist der Ansicht, dass die am 16. und17. Dezember 2005 vom Europäischen Rat beschlossenen aufeinander folgenden Erweiterungen der Europäischen Union auch im Jahr 2006 ganz oben auf der politischen Tagesordnung stehen bleiben sollten, gemeinsam mit der Entwicklung einer echten Europäischen Nachbarschaftspolitik, einschließlich eines eigens konzipierten Europäischen Wirtschafts- und Politischen Raumes für europäische Länder;
- 24. pflichtet dem Rat bei, dass die künftigen Prioritäten der GASP für eine Union, die international eine wichtige Rolle spielen will, sich sozusagen aufdrängen, und dass insbesondere der Mittelmeerraum, die transatlantischen Beziehungen und der Nahe Osten, der Balkan, Osteuropa sowie die Konfliktsituationen, die Förderung von Frieden, Sicherheit mit allen Aspekten, die fortdauernde Bekämpfung des Terrorismus, die Abrüstung und die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen weiterhin im Mittelpunkt der GASP für das Jahr 2006 stehen müssen;
- 25. fordert den Vorsitz des Rates auf, das Parlament über die Überprüfung des Mandats und die Planung der European Union Force-Mission (EUFOR-Mission) in Bosnien und Herzegowina auf dem Laufenden zu halten, sowie darüber, wie die "Battlegroups"-Initiative sich entwickelt; ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen erheblich verstärkt werden sollte und dass die Zusammenarbeit mit der NATO effizienter sein sollte, auf der Grundlage der Erfahrungen, die die Europäische Union bei ihren jüngsten zivilen und militärischen Operationen gesammelt hat ist der Auffassung, dass die Europäische Union bereit sein sollte, die Polizeimission im Kosovo zu übernehmen;
- 26. fordert den Rat und die Kommission auf, bei dem derzeit stattfindenden Verfassungsreformprozess in Bosnien und Herzegowina eine aktive Rolle im Hinblick darauf zu spielen, unter den politischen Kräften und bei der Öffentlichkeit eine Einigung darüber herbeizuführen, dass man über den in den Dayton-Abkommen festgelegten institutionellen Rahmen hinausgeht, die derzeitige institutionelle Architektur zu straffen und zu rationalisieren, um einen leistungsfähigeren und sich selbst tragenden Staat zu schaffen, auch im Hinblick auf die künftige europäische Integration, und um die Bedingungen für eine repräsentative Demokratie festzusetzen, welche die gegenwärtige Spaltung zwischen den ethnischen Volksgruppen beseitigt;
- 27. fordert den Rat auf, eine aktive Rolle zu spielen, um auf der Grundlage des Völkerrechts und der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eine konstruktive Lösung für den künftigen Status des Kosovo zu finden, unter Achtung der territorialen Integrität und einer angemessenen Aufrechterhaltung der Minderheitenrechte, die die Politik der Union gegenüber den Balkanländern insgesamt nicht gefährdet, sondern vielmehr dazu beitragen wird, Frieden, Stabilität und Sicherheit in der Region zu festigen; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine gemeinsame Strategie auszuarbeiten, aktiv bei Verhandlungen und in Kontaktgruppen mitzuwirken und eng mit den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten begrüßt die bei den Beziehungen zu Serbien und Montenegro erzielten Fortschritte, die zur Aufnahme der Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen geführt haben;
- 28. fordert den Rat mit Nachdruck auf, trotz der derzeitigen internen Krise in Bezug auf den Prozess der Ratifizierung der Verfassung der Perspektive eines EU-Beitritts für den Balkan hohe Priorität einzuräumen; ist der Auffassung, dass der künftige Beitritt der westlichen Balkanländer ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Wiedervereinigung Europas sein wird;
- 29. fordert den Rat und die Kommission auf, ihre Bemühungen um einen Abschluss von Stabilisierungs- und Partnerschaftsabkommen mit den westlichen Balkanländern zu intensivieren und bekräftigt seine Unterstützung für die europäische Perspektive der westlichen Balkanländer im Rahmen der "Agenda von Thessaloniki";
- 30. bekräftigt, dass die Entwicklung Afrikas eine Priorität der Außenpolitik der Union sein muss auf der Grundlage des überaus wichtigen Prinzips der Solidarität, und dass die Union daher bei der Inangriffnahme der enormen Nöte Afrikas eine führende Rolle spielen muss, wobei das Ziel letzten Endes darin bestehen muss, den Frieden, die Stabilität, den Wohlstand, eine gute Regierungsführung (insbesondere durch die Bekämpfung der Korruption) und die Achtung der Menschenrechte in der Region zu fördern fordert in diesem Zusammenhang eine Stärkung des politischen Dialogs; begrüßt die Initiative der Kommission für eine gemeinsame Strategie für Afrika, die über die herkömmlichen Entwicklungshilfemaßnahmen hinausgeht und mit der ein wirtschaftlicher und sozialer Wiederaufbau in den Ländern des afrikanischen Kontinents angestrebt wird; erwartet von den Regierungen der afrikanischen Staaten, dass diese ihre Zusagen einhalten, in denen sie sich zu Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte verpflichtet haben;
- 31. anerkennt, dass die Vereinten Nationen die Europäische Union darum gebeten haben, die bevorstehenden Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo durch Entsendung einer militärischen Mission abzusichern; fordert den Rat auf, die vorhandenen Möglichkeiten sorgfältig zu prüfen;
- 32. weist mit Nachdruck darauf hin, dass Konfliktverhütung, -bewältigung und Friedensförderung, operationelle Unterstützung und lokaler Kapazitätenaufbau nach dem Grundsatz der "afrikanischen Eigenverantwortung" ("African ownership") in Afrika wirklich von äußerster Bedeutung sind, während Hunger und Armut, wirtschaftliche Ungleichheit und politische Ungerechtigkeit, die Eskalation von Konflikten durch Gewalt, gewaltsame Vertreibungen, Epidemien, Ressourcenknappheit sowie die vielfältigen ökologischen Gefährdungen für die afrikanische Bevölkerung nach wie vor zu den vordringlichsten Problemen gehören; ist äußerst besorgt darüber, dass die internationale Gemeinschaft nicht in der Lage ist, angemessen auf die massiven Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen in Darfur, die als Völkermord betrachtet werden können, zu reagieren;
- 33. fordert den Rat und die Kommission auf, gemeinsam mit dem Parlament baldmöglichst eine allgemeine Bewertung der Gipfel der Europäischen Union mit Indien, China (September 2005), Russland (Oktober 2005), der Ukraine und Kanada (November 2005) durchzuführen, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Konzept der "strategischen Partnerschaften" sich darauf stützen muss, gemeinsame Werte zu teilen und zu fördern, und dass das Parlament in jedem Fall uneingeschränkt mit einzubeziehen ist;
- 34. weist mit Nachdruck darauf hin, dass die derzeitige Partnerschaft mit Russland eher pragmatischer als strategischer Natur ist, da sie gemeinsame wirtschaftliche Interessen widerspiegelt ohne dass Fortschritte bei den Menschenrechten und der Rechtstaatlichkeit erzielt werden; erwartet in diesem Zusammenhang konkrete Ergebnisse von der vor kurzem eingeführten bilateralen Konsultation in Menschenrechtsfragen; ist der Auffassung, dass eine echte Partnerschaft einer friedlichen und gerechten Lösung der Frage der Grenzverträge mit bestimmten Nachbarn förderlich sein und einen echten Friedensprozess in Tschetschenien unter Einbeziehung aller demokratischen Teile der Gesellschaft herbeiführen sollte, um ein friedliche Lösung des dortigen Konflikts zu finden; unterstreicht die Bedeutung des Dialogs zwischen der Europäischen Union und Russland über Fragen, die ihre gemeinsame Nachbarschaft betreffen, und hofft, dass Russland im Umgang mit ihren gemeinsamen Nachbarn transparenter und unparteilicher vorgehen wird; fordert, dass das Abkommen zwischen Russland und der Europäischen Union über die Vier Gemeinsamen Räume unverzüglich umgesetzt wird; unterstützt gemeinsame Maßnahmen beider Partner in Bezug auf das Krisenmanagement;
- 35. fordert einen Rüstungsabbau in der Region Kaliningrad;
- 36. ist der Auffassung, dass die Politik der Europäischen Union gegenüber Belarus wenig Ergebnisse gezeitigt hat; schlägt daher vor, nach neuen, zusätzlichen Maßnahmen zu suchen die die Kontakte zu den belarussischen Bürgern verstärken und es ihnen ermöglichen würden, die Vorteile der Demokratie zu genießen;
- 37. betont, dass es notwendig ist, die Beziehungen zu China so voranzutreiben, dass nicht nur Fortschritte in den Bereichen Handel und Wirtschaft, sondern auch bei den Menschenrechten und in Fragen der Demokratie möglich sind; wiederholt in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einem rechtsverbindlichen Verhaltenskodex der Europäischen Union für Rüstungsexporte und fordert den Rat auf, das Waffenembargo nicht aufzuheben, solange in China keine größeren Fortschritte im Bereich der Menschenrechte und der Rüstungsexportkontrollen und beim Konflikt mit Taiwan zu verzeichnen sind; unterstützt den Vorschlag des britischen Ratsvorsitzes, eine engere Zusammenarbeit zwischen China und der Europäischen Union bei der Sicherheit der Energieversorgung und dem Klimawandel sicherzustellen; betont die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit innerhalb der WTO, um die gravierenden bilateralen Handelsprobleme zu lösen und sicherzustellen, dass China die internationalen Standards dieser Organisation einhält;
- 38. fordert den Rat auf, im Rahmen des Nahost-Quartetts (USA, Russische Föderation, EU und UN) erneut alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern wiederzubeleben, und ist der Auffassung, dass eine umfassende Strategie für den gesamten Nahen Osten aufgestellt werden sollte, um den Frieden, die Sicherheit und die Demokratie in dieser Region zu stärken
- 39. hält es für unbedingt notwendig, dem Barcelona-Prozess neuen Auftrieb zu verleihen, mit dem Ziel, die ausgewogene wirtschaftliche, soziale und demokratische Entwicklung der betreffenden Länder zu stärken;
- 40. vertritt die Auffassung, dass Menschenrechtsdialoge gemäß den entsprechenden Leitlinien der Europäischen Union nur dann eine annehmbare Option darstellen, wenn sich das Partnerland in ausreichendem Maße verpflichtet, die Menschenrechtslage vor Ort zu verbessern; fordert den Rat daher auf, die Ergebnisse solcher Dialoge in regelmäßigen Abständen zu bewerten, um zu ermitteln, inwiefern die Erwartungen erfüllt wurden; wiederholt seine Forderung, stärker in einen solchen Prozess einbezogen zu werden;
- 41. ist der Auffassung, dass die Union alles in ihrer Macht Stehende tun muss, um mit den irakischen Behörden, den Vereinten Nationen und anderen wichtigen regionalen Akteuren zusammenzuarbeiten, um zum Verfassungsprozess im Irak beizutragen nach den am 15. Dezember 2005 abgehaltenen Parlamentswahlen; begrüßt die Gemeinsame Aktion der GASP betreffend die integrierte EU-Mission zur Stützung der Rechtstaatlichkeit im Irak und fordert weitere Maßnahmen, die aus dem Haushalt der Europäischen Union finanziert werden; unterstützt die Einrichtung einer Delegation der Kommission in Bagdad in den kommenden Monaten;
- 42. ist der Auffassung, dass die Förderung der nationalen Solidarität, der Stabilität, des Friedens und der demokratischen und wirtschaftlichen Entwicklung, die nicht länger von der Opiumproduktion abhängen darf, im Rahmen der Politik der Union gegenüber Afghanistan in den kommenden Jahren weiterhin an vorderster Stelle stehen muss; befürwortet die Ausweitung der International Security Assistance Force (ISAF) unter Befehlsgewalt der NATO, um die Rolle des neu gewählten nationalen Parlaments zu stärken weist jedoch mit Nachdruck auf die derzeitige Priorität hin, den Terrorismus zu bekämpfen und die Sicherheit der Grenzen zu gewährleisten, und besteht in diesem Zusammenhang darauf, dass diese Mission unter ein klares Mandat der Vereinten Nationen gestellt wird; ist der Auffassung, dass die Bekämpfung des Terrorismus im Rahmen der von den USA durchgeführten Operation "Enduring Freedom" nicht mit der Mission der ISAF für den Wiederaufbau verbunden werden darf; hält es für erforderlich dass die Europäische Union insbesondere die Entwicklung starker nationalstaatlicher Institutionen, die ökonomische, soziale und kulturelle Entwicklung des Landes, die Entwaffnung der privaten Milizen und die Bekämpfung von Drogenanbau und -handel unterstützt;
- 43. weist darauf hin, dass es seit Jahren eine Verhandlungslösung befürwortet, bei der der Iran zu einem aktiven Partnerland in der Region werden soll, in dem die Menschenrechte geachtet werden; wiederholt seine Aufforderung an den Iran, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft in Überseinstimmung mit den Vorschlägen des Parlaments in Ziffer 46 seiner Entschließung vom 17. November 0513 wiederherzustellen; stimmt mit Nachdruck der Auffassung der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zu, dass zu diesem Zeitpunkt eine gründliche Überprüfung durch die Organisation, zusammen mit einem aktiven Dialog zwischen allen Beteiligten, die beste Möglichkeit ist voranzukommen; unterstreicht, dass es notwendig ist, dass die Union und die Vereinigten Staaten in dieser Frage eng zusammenarbeiten und gegenüber der gesamten Region eine konsequente Politik aufrechterhalten, die sowohl auf das iranische Volk und das Regime als auch auf das letztendliche Ziel der Demokratisierung des Landes ausgerichtet ist; hofft, dass die Verhandlungen zwischen der EU3 (Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich) und dem Iran schnellstmöglich wieder aufgenommen werden können, unter Berücksichtung des russischen Vorschlags, in einer gemeinsamen russischen Anlage Uran anzureichern; empfiehlt diese Fragen mit anderen internationalen Akteuren wie China, Russland und Entwicklungsländern regelmäßig zu aktualisieren und einen eingehenden Dialog darüber zu führen;
- 44. weist mit Nachdruck darauf hin, dass es für beide Partner eine entscheidende Herausforderung ist, den IV. EU-LAC (Lateinamerika und Karibik) Gipfel, der im Mai 2006 in Wien stattfinden soll, zu einem echten Erfolg zu verhelfen, und dass der Gipfel eine gute Gelegenheit bietet, ihrer strategischen Assoziation besonderes Gewicht zu verleihen um das dadurch entstehende enorme Potenzial so weit wie möglich auszuschöpfen ist der Auffassung, dass sorgfältig vermieden werden sollte, in dem Jahr, in dem der Gipfel stattfindet, negative finanzielle Signale zu senden;
- 45. bedauert, dass seine Entschließungen und Berichte über die unterschiedlichen geographischen Gebiete, die für die Union von Interesse sind, vom Rat und von der Kommission oft nicht berücksichtigt worden sind; betont, dass sie wertvolle Beiträge zu der Debatte darüber leisten, wie sich die Politik der Union gegenüber diesen geographischen Gebieten entwickeln sollte; fordert, dass eine Menschenrechts- und Demokratieklausel in alle neuen Abkommen zwischen der Europäischen Union und Drittländern aufgenommen wird, und ist der Auffassung, dass das Europäische Parlament bei der Ausarbeitung des jeweiligen Verhandlungsmandats für solche Abkommen stärker mit einbezogen werden muss; Die Finanzierung der GASP
- 46. ist der Auffassung, dass die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999, solange der Verfassungsvertrag noch nicht ratifiziert ist, so bald wie möglich revidiert werden sollte damit sie der neuen politischen, institutionellen und finanziellen Lage der Union angepasst werden kann;
- 47. schlägt vor, dass im Rahmen der Struktur der revidierten Interinstitutionellen Vereinbarung den Maßnahmen Rechnung getragen wird, die die Union gemäß der Europäischen Sicherheitsstrategie und den zu diesem Zweck in der Finanziellen Vorausschau enthaltenen Haushaltskompromisse ergreifen muss;
- 48. ist der Auffassung, dass die Haltung des Rates zur Finanziellen Vorausschau 072013 nicht die Ambitionen der Europäischen Union als globaler Partner widerspiegelt; bedauert die vorgeschlagenen Reduzierungen der Ausgaben für außenpolitische Konzepte und Maßnahmen sowohl als solche als auch als Anteil an den Gesamtausgaben; ist der Auffassung, dass dies in Bezug auf die politischen Prioritäten der Europäischen Union und ihre Bereitschaft, im Bereich der GASP mit entsprechenden Ergebnissen aufzuwarten, das falsche Signal aussendet;
- 49. empfiehlt, dass die revidierte Interinstitutionelle Vereinbarung einen Schritt weiter geht und vorsieht, dass gemeinsame Kosten für Militäroperationen im Rahmen der ESVP aus dem Haushalt der Europäischen Union finanziert werden, wodurch die bestehende Praxis der Mitgliedstaaten, auf Ergänzungshaushalte oder Anschubfinanzierungen zurückzugreifen abgeschafft würde;
- 50. schlägt vor, dass in der revidierten Interinstitutionellen Vereinbarung ebenfalls vorgesehen wird, dass im Falle künftiger ESVP-Operationen die gemeinsamen Kosten für solche Operationen ebenfalls aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert werden, im Gegensatz zu den derzeit geltenden Regeln, wie beispielsweise dem Grundsatz, dass jede beteiligte Partei die anfallenden Kosten selbst trägt ("costs lie where they fall") oder irgendwelchen anderen Adhoc-Vorkehrungen wie z.B. dem so genannten "ATHENA-Mechanismus";
- 51. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär der NATO und dem Präsidenten der Versammlung des Europarates zu übermitteln.
1 ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1.
2 ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 88.
3 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0132.
4 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0133.
5 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0237.
6 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0289.
7 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0207.
8 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0238.
9 ABl. C 82 E vom 1.4.2004, S. 610.
10 ABl. C 253 E vom 13.10.2005, S. 35.
11 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0288.
12 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0150.
13 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0439.