869. Sitzung des Bundesrates am 7. Mai 2010
A.
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zur Vorlage allgemein
Der Bundesrat begrüßt das Ziel des Vorschlags, den bestehenden Rechtsrahmen für die Europäische Tourismusstatistik aus dem Jahre 1995 zu aktualisieren und zu optimieren.
Insbesondere zur Vollständigkeit der Tourismusstatistiken wird jedoch im weiteren Verfahren gebeten zu prüfen, ob die folgende Ergänzung in den Verordnungsvorschlag mit aufgenommen werden kann:
- 2. Zu Anhang I, Abschnitt 3
Unter "D. Größenklasse" Aufnahme der vierten Kategorie "sehr große Beherbergungsbetriebe: 250 oder mehr Zimmer".
- Notwendige Folgeänderung:
- - große Beherbergungsbetriebe: zwischen 100 und 249 Zimmer.
Die Kategorisierung "ab 100 Zimmer" ist für die Darstellung von Hotels mit mehr als 250 Zimmern (z.B. in Großstädten wie Hamburg) nicht ausreichend.
- - große Beherbergungsbetriebe: zwischen 100 und 249 Zimmer.
B.
- 3. Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.