Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 100. Sitzung am 23. April 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses - Drucksache 18/4707 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost - Drucksachen 18/3512 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 15.05.15
Erster Durchgang: Drucksache. 489/14 (PDF)