KOM (2005) 71 endg.; Ratsdok. 6924/05
Der Bundesrat hat in seiner 810. Sitzung am 29. April 2005 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat verweist auf seinen umfassenden Beschluss zu der diesem Verordnungsvorschlag zu Grunde liegenden Kommissions-Mitteilung "Hin zu einer europäischen Governance-Strategie für Finanzstatistiken" (BR-Drucksache 023/05(B) ).
Darüber hinaus stellt der Bundesrat nochmals ausdrücklich fest, dass
- - vermieden werden muss, mit dem Verordnungsvorschlag Pflichten für die Mitgliedstaaten und vor allem unangemessene Rechte für die Kommission (Eurostat) festzuschreiben, die unter Missachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen unvertretbar hohen bürokratischen Aufwand auf beiden Seiten verursachen;
- - ausführliche Prüfbesuche auf die Fälle zu beschränken sind, in denen seitens der Kommission begründete Zweifel an der Qualität der Daten bestehen;
- - eindeutig klargestellt werden muss, dass sich die Prüfungen der Kommission nur auf die zentrale nationale Statistikbehörde erstrecken können;
- - die zusätzliche Einbeziehung der "Beamten" in Artikel 17 Nr. 2 überdimensioniert ist und unnötige zusätzliche Bürokratie schafft. Hier genügt allein schon der Bezug auf den Mitgliedstaat in Artikel 17 Nr. l;
- - im Interesse einer Aufwandsbegrenzung keine Meldepflichten in den Verordnungsvorschlag aufgenommen werden sollen, die über den bisher bestehenden "code of best practice" hinausgehen;
- - sichergestellt werden muss, dass die zusätzlichen Maßnahmen mit bestehenden Personalkapazitäten und ohne zusätzliche Finanzmittel durchgeführt werden können.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren mit Nachdruck für die vorgenannten Positionen einzutreten.