Punkt 26 der 843. Sitzung des Bundesrates am 25. April 2008
Der Bundesrat möge beschließen:
Der Bundesrat fordert, den im Gesetzentwurf für das Schornsteinfegerhandwerk statuierten Vorbehalt für Emissionsmessungen nach der 1. BImSchV zu beseitigen.
Gleichzeitig wird die Bundesregierung aufgefordert, bei der Novellierung der 1. BImSchV die Prüf- und Überwachungstätigkeiten an Kleinfeuerungsanlagen für andere geeignete Fachbetriebe zu öffnen. Insbesondere sind deren Emissionsmessungen als rechtsverbindlich anzuerkennen. Die Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen erhalten so eine Wahlmöglichkeit zwischen dem Schornsteinfeger- und dem SHK-Handwerk. Die von vielen Bürgern als unnötige Bürokratie und Kostenbelastung empfundenen "Doppelmessungen" bei gleichzeitiger Wartung werden vermieden.
Begründung
Bei den Messungen nach der 1. BImSchV handelt es sich inhaltlich nicht um Schornsteinfegerarbeiten, also solche des Brandschutzes, sondern um Immissionsschutzmessungen.
Sie können von jedem geeigneten Fachbetrieb vorgenommen werden. Das Festhalten an einem Vorbehalt für die Schornsteinfeger bei der Durchführung von Prüf- und Überwachungsarbeiten an Kleinfeuerungsanlagen ist deshalb sachlich nicht zu rechtfertigen. Auch heute schon nehmen Fachbetriebe im Rahmen der Installation, der messtechnischen Einstellung und Wartung von Feuerungsanlagen solche Messungen vor, vielfach mit den gleichen Messinstrumenten. Da die Kontrolle der Einhaltung der Messpflichten künftig durch den Bezirksbevollmächtigten im Rahmen der Führung des Kehrbuchs erfolgt, dürfte es keine Rolle spielen, ob die vorhergehenden Messungen von einem Schornsteinfeger oder einem anderen geeigneten Fachbetrieb vorgenommen werden.