Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2016

Brüssel, den 01.09.2016
C(2016) 5590 final

Herrn Stanislaw TILLICH
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3-4
D- 10117 Berlin

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,

Die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum EU-Justizbarometer 2016 [COM (2016) 199 final].

Sie begrüßt das Interesse des Bundesrates am EU-Justizbarometer und würdigt seine ausfiihrliche Stellungnahme. Die Kommission wird die in der Stellungnahme enthaltenen Anmerkungen des Bundesrates berücksichtigen.

Die Kommission erinnert daran, dass das EU-Justizbarometer der Information dient und den Mitgliedstaaten helfen soll, die Leistungsfähigkeit ihrer Justizsysteme zu verbessern, sofern dies notwendig ist. Da gegenwärtig eine Reihe von Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Anpassung oder Reform ihres Justizsystems durchführt, hilft ihnen das EU-Justizbarometer dabei, voneinander zu lernen. Der Kommission ist vollauf bewusst, dass sich die Justizsysteme der Mitgliedstaaten voneinander unterscheiden. Doch unabhängig vorn Modell des nationalen Justizsystems und dessen Rechtstradition gehören Unabhängigkeit, zügige Verfahren, Erschwinglichkeit und leichter Zugang zu den wesentlichen Parametern einer leistungsfähigen Justiz.

Die Kommission weist auch darauf hin, dass der mit dem Justizbarometer vermittelte vergleichende Überblick durch die vertieften länderspezifischen Bewertungen ergänzt wird, die im Rahmen des Europäischen Semesters im bilateralen Dialog mit den nationalen Behörden durchgeführt werden. Diese länderspezifischen Bewertungen eröffnen die Möglichkeit, die Besonderheiten einer Rechtsordnung und den Kontext des betreffenden Mitgliedstaats zu berücksichtigen.

Die Kommission begrüßt, dass der Bundesrat die erhöhte Zahl der Anmerkungen zu den Schaubildern im Justizbarometer positiv feststellt.

Was die eher fachlichen Aspekte der Stellungnahme angeht, verweist die Kommission auf den beigefügten Anhang.

Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat geäußerten Bedenken mit diesen Ausführungen ausgeräumt werden konnten, und sieht der Fortsetzung des Dialogs erwartungsvoll entgegen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Anhang

Die Kommission begrüßt die Bewertung des Bundesrates zu diesem wichtigen Thema. Auch wenn die Kommission nicht unbedingt alle Schlussfolgerungen der Stellungnahme teilt, leistet die vom Bundesrat angestellte eingehende Betrachtung doch einen wichtigen Beitrag zu dem mit dem EU-Justizbarometer bezweckten offenen Dialog.

Zu den vom Bundesrat besonders hervorgehobenen Punkten merkt die Kommission Folgendes an:

Was die Vergleichbarkeit der verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Schaubilder 6, 7, 9 und 12) angeht, so stehen die in den Schaubildern enthaltenen Daten nach Auffassung des Bundesrates unter einem großen Vorbehalt. Die Kommission erinnert daran, dass für diese Schaubilder die Daten verwendet wurden, die die Mitgliedstaaten der Kommission des Europarates für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) übermittelt haben. Vor ihrer Weitergabe an die Europäische Kommission wurden diese Daten nach einer weithin anerkannten Methodik von der CEPEJ überprüft.

Gleiches gilt für die Bedenken in Bezug auf Ziffer 3.1.3 des EU-Justizbarometers 2016 einschließlich des Schaubilds12. Dass die Zahl der anhängigen Verfahren Einfluss auf die Verfahrensdauer hat, geht auf die von der CEPEJ angewandte Berechnungsmethode zurück (demnach entspricht die Dispositionszeit der Zahl der am Jahresende nicht abgeschlossenen Verfahren dividiert durch die Zahl der abgeschlossenen Verfahren multipliziert mit 365 Tagen).

Hinsichtlich der Prozesskostenhilfe kritisiert der Bundesrat, dass die Daten verkürzend dargestellt würden, ohne auch das System der Beratungshilfe differenziert darzustellen. Die Kommission ist bereit zu prüfen, inwieweit im EU-Justizbarometer zusätzliche Daten zur bestehenden vorprozessualen Beratungshilfe dargestellt werden könnten. Allerdings weist sie den Bundesrat auf den Begleittext zu Schaubild 20 hin, in dem die Komplexität der Regelungen für Prozesskostenhilfe in den Mitgliedstaaten herausgestellt wird. Um bessere Vergleichsmöglichkeiten zu bieten, wurde in Schaubild 20 daher ein konkretes Szenario zugrunde gelegt.

Die Kommission begrüßt, dass die im EU-Justizbarometer enthaltenen Daten auch aus Sicht des Bundesrates in erster Linie als Indikatoren betrachtet werden sollten. Was die "Qualität der Justizsysteme" anbelangt, so konzentriert sich das EU-Justizbarometer wohlgemerkt auf einige bestimmte Faktoren, die hierfür allgemein als relevant anerkannt werden, so wie dies auch in der "Checkliste zur Förderung der Qualität von Justiz und Gerichten" der CEPEJ (siehe Fußnote 36 des EU-Justizbarometers 2016) zum Ausdruck kommt.

Im Hinblick auf Schaubild 1 bestätigt die Kommission, dass dieses Schaubild nur die legislative Aktivität der Mitgliedstaaten abbildet und die weiteren Schaubilder keine qualitative Beurteilung der mitgeteilten Reformen zulassen. Der Text unter Schaubild 1 stellt klar, dass keine qualitative Bewertung vorgenommen wurde. Die qualitative Bewertung der Reformen erfolgt gegebenenfalls in den Länderberichten, die im Rahmen des Europäischen Semesters] veröffentlicht werden. Diese Berichte beruhen auf einer spezifischen Bewertung, bei der die Besonderheiten einer Rechtsordnung und der Kontext des betreffenden Mitgliedstaats berücksichtigt werden. Schaubild 1 erleichtert den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, indem es eine sachliche Übersicht darüber vermittelt, "wer (bei der Justizreform) was tut".

Was die vom Bundesrat geforderte Rückkehr zu einer alphabetischen Reihenfolge in den Schaubildern 14, 16 und 17 angeht, so hält die Kommission die Daten für ausreichend robust, um eine Sortierung nach der durchschnittlichen Dauer zu ermöglichen. Basis hierfür ist der im Laufe der Jahre in spezifischen Rechtsbereichen angewachsene Datenpool.

Der Bundesrat äußert Kritik an den Schaubildern 34, 35, 37 und 38, die es aus seiner Sicht bei einer oberflächlichen Darstellung belassen. Nach Auffassung der Kommission vermitteln diese Schaubilder einen nützlichen Überblick darüber, inwieweit Institutionen und Instrumente vorhanden sind, die die Qualität der Justizsysteme verbessern könnten. Es sei daran erinnert, dass der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom vergangenen Jahr die Schaubilder zu den Fortbildungsdaten als nicht umfassend genug kritisiert hat. Die Kommission hat in diesem Jahr weitere Schaubilder hinzugefügt, um diesen Bedenken Rechnung zu tragen. Was die besonderen verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des Gerichtspersonals für die Qualitätssicherung und die Anzahl der vertagten Verfahren in Schaubild 38 angeht, so ist die Kommission offen dafür, eine entsprechende Anmerkung zu Deutschland aufzunehmen, falls dies in der CEPEJ angesprochen werden sollte.

Die Kommission begrüßt, dass der Bundesrat die Darstellung in Schaubild 42 gutheißt. Dieses Schaubild wurde in Zusammenarbeit mit der Gruppe der Ansprechpartner entwickelt und 2016 erstmals in das EU-Justizbarometer aufgenommen.

Abschließend erinnert die Kommission daran, dass sich das EU-Justizbarometer aus verschiedenen Datenquellen speist, die jeweils eigenen Qualitätssicherungs- und Validierungsverfahren unterliegen. Die meisten Daten werden von den zuständigen nationalen Behörden bereitgestellt, entweder über das Justizministerium oder die Justizbehörden (z.B. oberste Gerichtshöfe oder Justizräte). Diesen

VaZidierungsverfahren sollte keine weitere Validierung hinzugefügt werden, um Verunsicherung, Inkonsistenzen oder Zweifel an der Objektivität der Daten zu vermeiden.