Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft
Berlin, 22. März 2016
Der Vorsitzende des Kuratoriums
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
ich möchte Sie in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" auf folgende wichtige Angelegenheit hinweisen:
Die Amtszeit der Kuratoren der Stiftung endet gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (EVZStiftG) jeweils nach vier Jahren. Dieses Datum ist mit dem 31. August 2016 erreicht. Ab diesem Datum sind die Kuratoren und ihre Stellvertreter seitens der im Gesetz in § 5 Abs. 1 genannten "entsendenden Stellen" neu zu bestimmen. Dem Bundesrat steht nach dem Gesetz die Benennung von zwei Mitgliedern und zwei Stellvertretern zu.
Möglich sind den entsendenden Stellen sowohl eine Neubenennung wie eine Wiederbenennung der derzeitigen Kuratoren (und ihrer Stellvertreter). Die Benennung muss allerdings ausdrücklich und namentlich ab dem 1. September 2016 erfolgen, d.h., die Amtszeit der derzeitigen Kuratoren verlängert sich nicht automatisch, sofern keine Neubenennung erfolgt, sondern endet definitiv zum Monatsende August 2016. Die Benennung für die folgende Amtsperiode (1. Sept. 2016 - 31. August 2020) sollte deshalb Ihrerseits so rechtzeitig erfolgen, dass keine Situation entsteht, in der ein laut Gesetz zustehender Kuratoriumsplatz zeitweilig nicht besetzt ist.
Ich bitte Sie, das entsprechende Bestimmungsverfahren für das Kuratorium der Stiftung beim Bundesrat einzuleiten und anschließend die Namen der neuen Kuratoriumsmitglieder und Stellvertretungen an folgende Anschrift mitzuteilen:
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
- Der Vorsitzende des Kuratoriums -
Dr. Frank von Fürstenwerth
Lindenstraße 20 - 25
10969 Berlin
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank von Fürstenwerth