Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
Der Bundesrat hat in seiner 882. Sitzung am 15. April 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. März 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.