Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen

Punkt 20 der 843. Sitzung des Bundesrates am 25. April 2008

Der Bundesrat möge wie folgt Stellung nehmen:

Zu Artikel 1 Nr. 4 (§ 421r Abs. 9a - neu - und Abs. 9b - neu - SGB III)

In Artikel 1 Nr. 4 § 421r sind nach Absatz 9 folgende Absätze einzufügen:

Begründung

Durch die zusätzliche Aufnahme dieser Länderöffnungsklausel kann das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern, eine hohe Zahl von Altbewerberinnen und Altbewerbern in duale Ausbildung zu bringen, entsprechend den regionalen Erfordernissen in den Ländern noch passgenauer erreicht werden.