KOM (2003) 841 endg.; Ratsdok. 5061/04
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Finanzausschuss (Fz) undder Wirtschaftsausschuss (Wi)
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat begrüßt den Ansatz der Kommission, durch gezielte Maßnahmen die mit der geltenden Richtlinie erreichte Harmonisierung weiter zu verbessern, indem
- - der subjektive Anwendungsbereich - in Übereinstimmung mit den bereits erfolgten Ergänzungen der EU-Mutter-Tochterrichtlinie - ausgeweitet und
- - klargestellt wird, dass die Mitgliedstaaten die Rechtsvorteile der Richtlinie nur dann gewähren müssen, wenn die betroffenen Einkünfte in Form von Zinsen und Lizenzgebühren beim Nutzungsberechtigten nicht von der Körperschaftsteuer befreit sind.
2. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission, dass durch die Richtlinie Doppelbesteuerungen beseitigt, nicht jedoch völlige Nichtbesteuerungen erleichtert werden sollen. Er bittet deshalb die Bundesregierung, sich bei den Beratungen des Richtlinienvorschlags nachdrücklich für den Kommissionsvorschlag auszusprechen, nach dem die Steuerbefreiung im Quellenstaat nur zu gewähren ist, wenn die Einkünfte im Sitzstaat einer effektiven Besteuerung unterliegen.