Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 97. Sitzung am 26. März 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses - Drucksache 18/4354 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Assoziierungsabkommen vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits - Drucksache 18/3695 - unverändert angenommen.
Fristablauf: 08.05.15
Erster Durchgang: Drucksache. 547/14 (PDF)