Beschluss des Bundesrates: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/49/EG über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten
Der Bundesrat hat in seiner 810. Sitzung am 29. April 2005 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt den Ansatz der Kommission, durch gezielte Maßnahmen die mit der geltenden Richtlinie erreichte Harmonisierung weiter zu verbessern, indem
- der subjektive Anwendungsbereich - in Übereinstimmung mit den bereits erfolgten Ergänzungen der EU-Mutter-Tochterrichtlinie - ausgeweitet und
- klargestellt wird, dass die Mitgliedstaaten die Rechtsvorteile der Richtlinie nur dann gewähren müssen, wenn die betroffenen Einkünfte in Form von Zinsen und Lizenzgebühren beim Nutzungsberechtigten nicht von der Körperschaftsteuer befreit sind.
2. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Kommission, dass durch die Richtlinie Doppelbesteuerungen beseitigt, nicht jedoch völlige Nichtbesteuerungen erleichtert werden sollen. Er bittet deshalb die Bundesregierung, sich bei den Beratungen des Richtlinienvorschlags nachdrücklich für den Kommissionsvorschlag auszusprechen, nach dem die Steuerbefreiung im Quellenstaat nur zu gewähren ist, wenn die Einkünfte im Sitzstaat einer effektiven Besteuerung unterliegen.