Der Deutsche Bundestag hat in seiner 86. Sitzung am 9. März 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/4572 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007 (Einmalzahlungsgesetz 2005, 2006 und 2007 - EzG 2007) - Drucksache 016/4379 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 30.03.07
Erster Durchgang: Drucksache. 015/07 (PDF)
- 1. Der Entwurf des EzG 2007 wird ein Artikelgesetz mit der Bezeichnung "Entwurf eines Gesetzes über Einmalzahlungen und zur Änderung des Besoldungsstrukturgesetzes".
- 2. Der bisherige Gesetzentwurf wird Artikel 1.
- 3. Die Inkrafttretensregelung in Artikel 1 § 6 wird gestrichen.
- 4. Nach Artikel 1 werden die folgenden Artikel 2 und 3 eingefügt:
Artikel 2 Änderung des Besoldungsstrukturgesetzes
- In Artikel 10 Abs. 2 des Besoldungsstrukturgesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2138) wird nach der Angabe "1. Juli 2007" die Angabe "und im Bundesbereich bis zum 1. Juli 2009" eingefügt.
Artikel 3
Inkrafttreten- Dieses Gesetz tritt zum 1. Dezember 2006 in Kraft"