Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
(Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 222. Sitzung am 21. Februar 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 17/12396 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG) - Drucksache 17/9219 - mit beigefügter Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 22.03.13
Erster Durchgang: Drucksache. 032/12 (PDF)

§ 7 wird wie folgt gefasst:

" § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Bevölkerungsstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1980 (BGBl. I S.308), das zuletzt durch das Gesetz vom 18. Juli 2008 (BGBl. I S. 1290) geändert worden ist, außer Kraft."