Der Bundesrat hat in seiner 869. Sitzung am 7. Mai 2010 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat bedauert, dass sich die Sozialvorschriften im grenzüberschreitenden Straßen- und Schienenpersonenverkehr weiter voneinander entfernen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei den verschiedenen Verkehrsträgern unterschiedliche Sozialbedingungen ohne eine tragfähige Rechtfertigung bieten.
2. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass es notwendig ist, baldmöglichst die EU-Vorschriften dergestalt zu harmonisieren, dass für die Unternehmen des Eisenbahn- und Straßenverkehrs vergleichbare Wettbewerbsbedingungen und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichbare Sozialbedingungen geschaffen werden.