Empfehlungen der Ausschüsse
Erstes Gesetz zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes

908. Sitzung des Bundesrates am 22. März 2013

A

B

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die EU-Holzhandels-Verordnung (EU) Nr. 995/2010 trat bereits Anfang März in Kraft. Damit die Länder den in der Verordnung geforderten Kontrollen der Marktteilnehmer sowie den Berichtspflichten gegenüber der EU gerecht werden können, ist eine umgehende Regelung zwingend erforderlich.

Es muss sichergestellt werden, dass bundeseinheitliche Standards bei der Umsetzung des HolzSiG in Abstimmung von Bund und Ländern sowohl hinsichtlich der Pflichten der Waldbesitzer als auch des Kontrollaufwandes (Art und Umfang der risikobasierten Kontrollen der inländischen Marktteilnehmer) in den Landesbehörden angewendet werden. Die Regelung muss auf Bundesebene erfolgen. Nur eine bundesweit einheitliche Regelung gewährleistet einen einheitlichen Vollzug durch die zuständigen Landesbehörden und führt damit auch zu einer Gleichbehandlung der betroffenen Waldbesitzer.