Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2008 KOM (2007) 65 endg.; Ratsdok. 6788/07
Punkt 27 der 834. Sitzung des Bundesrates am 8. Juni 2007
Der Bundesrat möge beschließen, nach Ziffer 7 der BR-Drucksache 153/1/07 die folgende Ziffer einzufügen:
8. Der Bundesrat nimmt die Ankündigung der Initiativen zur Bekämpfung der Diskriminierungen außerhalb des Arbeitsmarktes aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zur Kenntnis. Er spricht sich jedoch derzeit gegen die Setzung von weiterem europäischen Recht in diesem Bereich aus.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die Umsetzung der vier Antidiskriminierungsrichtlinien aus den Jahren 2000, 2002 und 2004 erfolgte mit dem erst im Juli 2006 beschlossenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Diese Umsetzung war ein schwieriger politischer Prozess. Bevor nun weitere europäische Legislativakte ins Auge gefasst werden, ist es erforderlich, die Erfahrungen mit dem bestehenden Recht abzuwarten (vgl. auch BR-Drucksache 601/05(B) ).