Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Vertrag vom 28. April 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 161. Sitzung am 17. März 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/7687 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. April 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrages vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung - Drucksache 18/7455 - unverändert angenommen. Fristablauf: 22.04.16 Erster Durchgang: Drucksache. 636/15 (PDF)