Der Deutsche Bundestag hat in seiner 92. Sitzung am 4. April 2019 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus - Drucksachen 19/7375, 19/7914, 19/8913, 19/9027 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b auf Drucksache 19/8913 angenommen.
Die Stromnetze sind das Rückgrat der Energiewende. Der Ausbau der erneuerbaren Energien, der parallele Umbau des konventionellen Kraftwerksparks und der steigende grenzüberschreitende Stromhandel erhöhen den Transportbedarf im deutschen Stromnetz. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD begrüßen daher die gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Ländern, den Stromnetzausbau zu beschleunigen. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus werden wichtige gesetzliche Änderungen vorgenommen, um die Genehmigungsverfahren für Stromleitungen zu beschleunigen, die Kosten für Netzengpassmanagement zu reduzieren und den Umbau der Stromerzeugungslandschaft zu flankieren.
Neben den gesetzlichen Änderungen sehen die Fraktionen der CDU/CSU und SPD weitere begleitende Handlungsmöglichkeiten, um die Ziele dieses Gesetzes zu erreichen, sowie Prüfbedarf im Energierecht:
- 1. Zur weiteren Beschleunigung des Netzausbaus wird die Bundesregierung aufgefordert, kurzfristig mit den relevanten Akteuren den Austausch über die Einrichtung eines Internet-Artenschutzportals aufzunehmen und dem Deutschen Bundestag im vierten Quartal 2019 über den konzeptionellen Stand des neuen Internet-Artenschutzportals und den Zeitplan zur technischen Umsetzung zu berichten. Auf dem Portal sollen georeferenzierte Informationen veröffentlicht werden, die Aussagen zu einem möglichen Schutzstatus von Gebieten sowie vorkommenden (besonders geschützten) Tier- und Pflanzenarten umfassen. Dabei sind die §§ 8 und 9 des Umweltinformationsgesetzes sowie die entsprechenden Regelungen des Landesrechts zu beachten. Die Behörden des Bundes und der Länder sowie die Kommunen werden verpflichtet, ihnen vorliegende Informationen zum Artenschutz dem Bundesamt für Naturschutz zur Verfügung zu stellen. Träger von Vorhaben müssen im Rahmen von Zulassungsverfahren zum Aufbau der Datenbank beitragen, indem sie artenschutzrechtliche Unterlagen der Naturschutzbehörde in einer Weise vorlegen, dass das Bundesamt für Naturschutz diese ohne erheblichen Aufwand in das Internetportal einstellen kann.
- 2. Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, wie die Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen so ausgestaltet werden können, dass die Photovoltaik auf einem kosteneffizienten, verlässlichen und netzverträglichen Ausbaupfad ihren Beitrag zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels im Jahr 2030 leisten kann. In diesem Zusammenhang soll die Bundesregierung auch die Festlegung und Angemessenheit des Höchstwerts für die Photovoltaik-Ausschreibungen nach § 37b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) und die geltende Begrenzung der förderfähigen Photovoltaikanlagen auf 52 GW nach § 49 Absatz 5 EEG 2017 überprüfen.
- 3. Die aktuelle Regelung zur EEG-Umlage auf selbst genutzten Strom aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bedeutet für Anlagen im Leistungsbereich zwischen 1 und 10 MW, die zwischen August 2014 und Ende 2017 in Betrieb genommen worden sind, eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Unter Umständen ist bei einigen dieser Anlagen ein wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr möglich. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, bis zur Sommerpause einen Vorschlag für eine Neuregelung vorzulegen, damit diese Anlagen nicht schlechter gestellt werden als andere Eigenversorgungsanlagen.
Ebenso soll die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Handlungsspielräume für das EEG nutzen, die sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28. März 2019 ergeben.