Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes - Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern -
833. Sitzung des Bundesrates am 11. Mai 2007
A.
1. Der federführende Rechtsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
B.
2. Der federführende Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat vor, Ministerin Elisabeth Heister-Neumann (Niedersachsen) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zur Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.