Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Erweiterung der Meldepflicht für Lebensmittelunternehmer auf solche Unternehmer, die mit nicht sicheren Lebensmitteln beliefert werden
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 15. Februar 2006 Folgendes mitgeteilt:
Im Zusammenhang mit den Vorgängen um das sog. "Gammelfleisch" hat der Bundesrat auf Antrag des Landes Niedersachsen in seiner 818. Sitzung am 21.12.2005 eine Entschließung gefasst. Darin wird die Erweiterung der Meldepflicht für Lebensmittelunternehmer auf solche Unternehmer gefordert, die mit nicht sicheren Lebensmitteln beliefert werden (BR-Drs. 826/05(B) ).
Die Intention dieses Entschließungsantrages hat die Bundesregierung durch ein Schreiben von Herr Bundesminister Seehofer an Herrn Kommissar Kyprianou herangetragen. Darin wird die EU-Kommission gebeten, dem Rat alsbald einen Vorschlag zur Verankerung einer entsprechenden Meldepflicht in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 vorzulegen.