Vorlage an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Deutsches Institut für Menschenrechte
Die Direktorin
Berlin, den 17. März 2016

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
gemäß § 6 Absatz 3 Nr. 9 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG vom 16. Juli 2015, BGBl 2015 Teil I S. 1194) gehört dem Kuratorium des DIMR ein Vertreter oder eine Vertreterin des Bundesrates an. Diese, zuvor bereits in der Satzung des Deutschen Instituts für Menschenrechte niedergelegte, Funktion hat bislang Herr Staatssekretär Erhard Weimann ausgeübt.

Es ist uns wichtig, dass die Sicht der Bundesländer auch weiterhin in die Diskussionen und Entscheidungen des Kuratoriums einfließt. Wir wären Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie uns möglichst bald einen Vertreter / eine Vertreterin des Bundesrates benennen könnten. Die konstituierende Sitzung des neuen Kuratoriums findet am 20. Juni 2016 statt.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Beate Rudolf