Stellungnahme der Bundesregierung
Der Bundesrat hat in seiner 934. Sitzung am 12. Juni 2015 beschlossen, zur Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2012/2013 der Bundesnetzagentur und zu den Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 121 TKG und §§ 44, 47 PostG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat teilt im Wesentlichen die Einschätzungen der Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation.
- 2. Der Bundesrat betont die Dringlichkeit des flächendeckenden Breitbandausbaus und eines abgestimmten Gesamtkonzeptes und Zusammenwirkens von Bund und Ländern, um die Erreichung der Breitbandziele der Bundesregierung zu gewährleisten (BT-Drucksache 18/4552, S. 8, Ziffer 45). Durch gute Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Infrastrukturwettbewerb muss weiterhin verstärkt sichergestellt werden, dass der Ausbau von High-SpeedNetzen zügig weitergeht und auch in Metropolregionen vorangetrieben wird (Leuchtturm- und Innovationsfunktion).
- 3. Der Bundesrat begrüßt die grundsätzliche Einschätzung der Monopolkommission, dass die Beibehaltung des nationalen Regulierungsrahmens auf absehbare Zeit unverzichtbar ist (BT-Drucksache 18/209, S. 386, Ziffer 10*), insbesondere:
- - die Betonung der weiterhin bestehenden Notwendigkeit zur Regulierung von Vorleistungsprodukten, insbesondere der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) (BT-Drucksache 18/209, S. 386, Ziffer 10*),
- - sowie die Ablehnung der prioritären Einführung virtueller Vorleistungsprodukte in Europa, da hierdurch andere, insbesondere physische Zugangsformen diskriminiert würden (BT-Drucksache 18/209, S. 390, Ziffer 27*).
- 4. Der Bundesrat begrüßt darüber hinaus, dass die Bundesregierung die Fortentwicklung der Rahmenbedingungen für die digitale Wirtschaft intensiv beobachten möchte und die regulierungsrelevanten Implikationen, die sich durch das Auftreten von so genannten Over-The-Top-Playern ergeben, bei der Fortentwicklung der Rahmenbedingungen angemessen berücksichtigen wird (BT-Drucksache 18/4552, S. 2 f., Ziffern 9 und 10). Der Bundesrat ist ebenso wie die Bundesregierung der Auffassung, dass eine entsprechende Anpassung der Marktbeobachtung hierbei die Grundlage bildet.
- 5. Der Bundesrat setzt sich für die Gewährleistung der Netzneutralität ein (vgl. BR-Drucksache 689/13(B) , Ziffer 16 f). Der Bundesrat sieht im Zusammenhang mit Managed Services zwingenden Bedarf für regulatorische Rahmenbedingungen, da ansonsten die Gefahr bestünde, dass beliebige Inhalte, Anwendungen und Dienste per Vertrag zu Spezialdiensten des jeweiligen Telekommunikationsanbieters mit zugesicherter Dienstqualität erklärt werden.
Anders als die Monopolkommission (BT-Drucksache 18/209, S. 388, Ziffer 21*) und die Bundesregierung (BT-Drucksache 18/4552, S. 9, Ziffer 55 f.) befürwortet der Bundesrat Preis- und Qualitätsdifferenzierungen nur in engen Grenzen und in einem Regel-Ausnahme-Verhältnis des BestEffort-Internets zu Spezialdiensten. Auch hier müssen die oben genannten regulatorischen Rahmenbedingungen sichergestellt sein.
- 6. Die Auffassung der Monopolkommission, nach der ein Universaldienst keine Option für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen darstellt, wird vom Bundesrat geteilt (BT-Drucksache 18/209, S. 438, Ziffer 155).
- 7. Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass es der Bundesnetzagentur trotz der komplexen Sachlage gelungen ist, den Weg für den weiteren schnellen Einsatz der Vectoring-Technologie zu ebnen (BT-Drucksache 18/209, S. 387, Ziffer 13*), ohne den Wettbewerb auszuschließen oder regionale Projekte grundsätzlich zu gefährden.
Er spricht sich darüber hinaus nachdrücklich dafür aus, beim weiteren Einsatz der Vectoring-Technologie die Sicherstellung des Wettbewerbs zu gewährleisten.
- 8. Der Bundesrat sieht sich durch das Gutachten der Monopolkommission im Übrigen in seiner kritischen Haltung gegenüber einer industriepolitisch gelenkten Marktkonsolidierung bestätigt, wie sie in der Grundausrichtung des Maßnahmenpaketes "Vernetzter Kontinent" der Europäischen Kommission vom 11. September 2013 angestrebt wurde (BT-Drucksache 18/209, S. 389, Ziffer 24* sowie BR-Drucksache 689/13(B) ).
Der Bundesrat stimmt mit der Bundesregierung darin vollkommen überein, dass politisch gelenkte Marktkonsolidierungen anders als marktgetriebene Konsolidierungsprozesse, sofern diese wettbewerbsrechtlich zulässig sind, auf den europäischen Telekommunikationsmärkten nicht zielführend sind, da gerade die Erfahrungen in Deutschland zeigen, dass der Wettbewerb wesentlicher Innovations- und Investitionstreiber ist (BT-Drucksache 18/4552, S. 10, Ziffer 69).