Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 095/93 des Rates über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft - COM (2020) 111 final; Ratsdok. 6797/20

Der Bundesrat hat gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG von einer Stellungnahme zu der Vorlage abgesehen.

Begründung:

Der Rechtsetzungsprozess auf europäischer Ebene ist abgeschlossen. Die Verordnung wurde am 31. März 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Eine inhaltliche Beschlussfassung zu der Vorlage in der Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2020 käme somit zu spät.

Der Beschluss ist gemäß § 35 GO BR gefasst worden.